Beratung

Wir beraten und unterstützen ehrenamtliche Jugendleiter/innen, Vorstände oder andere Vertreter aus Vereinen und Verbänden im Landkreis Biberach:

  • bezüglich Finanzierung und rechtlichen Dingen

  • bei vereinsinternen Konflikten

  • bei der Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit eures Vereins könnt ihr uns als externe Moderation hinzuziehen

  • wenn ihr als Verein in Kooperation mit einer Schule treten möchtet, können wir euch bei der Organisation und Planung unterstützen

  • bei allem was euren Verein sonst noch umtreibt…

Kontaktiert uns telefonisch, per Mail oder kommt während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle vorbei. Wir freuen uns auf euch!

Wissenswertes

  • Der PartyPass ist eine Initiative des „Netzwerk Neue Festkultur“ im Land Baden-Württemberg. Der PartyPass und die neue PartyPass App ermöglichen es Jugendlichen auf Festveranstaltungen gehen zu können und nicht durch Ü-18 Parties ausgeschlossen zu werden. Außderdem werden Festveranstalter mit dem PartyPass und der PartyPass App bei der Beachtung des Jugendschutzes unterstützt! Den Partypass für Biberach zum Download gibts auf der Homepage.

 

 

  • § 72 a SGB VIII: Kinder- und Jugendschutz in der Jugendarbeit

Das Landratsamt Biberach hat in enger Zusammenarbeit mit Verantwortlichen aus allen Bereichen der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit ein Konzept entwickelt, um die Anforderung an einen modernen Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Biberach zu erfüllen. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

 

  • Ihr wollt mit eurer Jugendgruppe einen Trickfilm drehen? Das Kreismedienzentrum bietet hierfür die passende Ausrüstung und eventuell auch eine Einweisung. Nähere Informationen findet ihr hier. Ein Beispiel, wie so ein Film aussehen könnte:
YouTube

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